Die medizinische Massage wird gegebenenfalls von Ihrer Zusatzversicherung vollständig oder anteilsmässig übernommen, sofern Sie die komplementärmedizinischen Behandlungen in Ihrem Vertrag haben. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Versicherung die Massage übernimmt, denn dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Unsere Praxen und/oder Masseure/Innen sind beim «Erfahrungsmedizinischen Register» (EMR) registriert, und somit von vielen Versicherungen anerkannt.
Wenn Sie durch eine ärztliche Verordnung zu uns kommen, wird die Behandlung ebenfalls genau gleich über die Zusatzversicherung abgerechnet. Die Unfallversicherung übernimmt in seltenen Fällen einen Teil der Kosten. Bitte klären Sie auch dies selbstständig im Vorfeld mit Ihrer Unfallversicherung ab.
Sofern Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt, können Sie selbstverständlich dennoch zu uns in die Massage kommen und zahlen den normalen Betrag.